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BUYOUTS und BILDNUTZUNG – das Wichtigste auf einen Blick

und was du bei einer unerlaubten Nutzung tun kannst, ohne deine Kunden zu verlieren

Das Recht am eigenen Bild schließt eine kommerzielle Verwendung von Foto- und Filmmaterial grundsätzlich aus. In der Werbeindustrie werden Fotos und Videos mit Models aber genau dafür produziert. Die kommerzielle Nutzung wird vereinbart und ist daher auch erlaubt — aber nicht uneingeschränkt.

Was sind Buyouts?

Neben der Dienstleistung muss die Kund*in auch die Rechte an dem entstandenen Material erwerben: Die sogenannten Buyouts bzw. Nutzungsrechte.

Buyouts sind also eine zur Grundgage ergänzende, monetäre Vergütung dafür, dass das erstellte Foto- und/oder Filmmaterial, kommerziell – also für Werbezwecke – verwendet werden darf.

Die Buyouts definieren den Umfang der Nutzung. Dazu gehört:

  1. die Dauer der Nutzung (z.B. zwei Jahre)
  2. die geographische Nutzung (z.B. in Deutschland, Österreich und der Schweiz)
  3. die mediale Nutzung (z.B. Online-Werbung)

Es wird vereinbart, ob es sich um ein ausschließliches/ nicht ausschließliches Nutzungsrecht handelt. Ebenfalls muss geregelt werden, ob ein übertragbares Nutzungsrecht benötigt wird. Das ermöglicht die Weitergabe bzw. den Weiterverkauf an bestimmte Dritte wie Vertriebspartner*innen.

Wie werden Buyouts berechnet?

Buyouts berechnen sich meist prozentual an der Tagesgage des vereinbarten Modelhonorars. Leider gibt es aber keine allgemeingültige Formel, um Buyouts zu kalkulieren. Denn diese werden meistens individuell ausgehandelt. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den Branchen – also bei Fotograf*innen sind andere Buyouts gängig als bei Schauspieler*innen, als bei Models etc.

Zur groben Orientierung kannst du aber die Velma Buyout Tabelle nutzen. Am Ende ist aber jedes Nutzungsrecht Verhandlungssache. Wir haben schon zahlreiche Models efolgreich bei der Kalkulation ihrer Nutzungsrechte unterstützt. Kontaktiere uns und wir unterstützen auch dich.

Keine Buyouts — keine Verwendung?

Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung, richtet sich die Verwendung nach der sogenannten „Zweckübertragungslehre“, (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG). Den Vertragszweck im Nachhinein zu definieren und somit die Nutzungsrechte nachträglich festzulegen, ist aber oft gar nicht so einfach. Die Kund*in ist in der Beweislast, im Zweifel ist die Nutzung dann also nur in einem engen Rahmen gestattet.

Vorsicht mit „Total Buyouts“

Kund*innen bevorzugen es häufig, das Material aus einer Produktion unbegrenzt zu nutzen. So müssen sie nicht jedes Mal prüfen, ob diese konkrete Nutzung erlaubt ist und sparen sich Zeit und Geld.

„Total Buyouts“  bezeichnet die vollumfängliche uneingeschränkte Abtretung aller Nutzungsrechte durch eine einmalige Pauschalgage.

Für dich als Model heißt das aber, dass eine solche unbegrenzte Nutzung entsprechend vergütet werden muss. Schließlich ist es weiterhin dein Recht am eigenen Bild, welches zum Vorteil der Kund*in verwertet wird.

Außerdem können Total Buyouts weitere Nachteile bringen:

  • der Kunde hat keinen Anlass, dich nochmal zu buchen, wenn er das Material unendlich nutzen darf.
  • andere Unternehmen werden dich womöglich nicht buchen, weil dein Gesicht für dieses Unternehmen bzw. diese Branche überrepräsentiert ist.
  • es könnte deinen Marktwert im Allgemeinen mindern, wenn dein Conterfei omnipräsent ist
  • sind Weitergabe und Weiterverkauf an Dritte ebenfalls abgedeckt, so können zum Beispiel deine Bilder verkaufen ohne, dass du daran beteiligt wirst
  • usw.

klingt unfair?

Im Einzelfall kann ein Total Buyout sogar rechtswidrig sein. Zum Beispiel wenn es sich um eine „unangemessene Benachteiligung“ (gem. § 307 BGB) handelt oder es gegen den Grundsatz des Urheberrechts verstößt (gem. § 32 Abs. 1 UrhG: „Anspruch auf angemessene Vergütung für alle Nutzungen“). 

Tipp: Auch wenn die Kund*in gerne ein „Total Buyout“ möchte, solltest du die Nutzung wenigstens zeitlich und räumlich einschränken. Vermeide es jedenfalls, überhaupt keine Einschränkung zu gewähren.

Wer überwacht die Nutzung?

Es gibt keine Meldepflicht seitens Kund*innen, welchen Umfang die Nutzung wirklich hat und ob sie über die Vereinbarung hinaus das Material nutzen (möchten). Als Model kannst du jedoch jederzeit eine sogenannte Berechtigungsanfrage stellen, um eine unerlaubte Nutzung ausschließen zu können. Vorteil: Bei dieser Anfrage bittest du als abgebildete Person nur um eine Auskunft. Es handelt sich dabei nicht um eine Abmahnung und bietet die Möglichkeiten Unsicherheiten zu beseitigen ohne die Geschäftsbeziehung zu schädigen.

Vorteil:

  • Kund*innen müssen Nutzungsrechte nachweisen
  • smarte Lösung bei unklaren Vereinbarungen
  • keine Störung der Kundenbeziehung, da es sich nicht um eine Abmahnung handelt
  • sollte die Auskunft eine unerlaubte Nutzung herausstellen, ist diese die Informationsgrundlage für eine mögliche Abmahnung

hilfe – ich habe keine rechtschutzversicherung

Bei einer Berechtigungsanfrage entstehen in der Regel deutlich geringere Kosten als bei einer Abmahnung. Grundsätzlich kann eine solche Anfrage von jedem Model selbst gestellt werden, um Fehler zu vermeiden ist die Unterstützung eine*r Expert*in ratsam. Melde dich bei uns!

💡 Kostenvorteil: stellt sich bei der Anfrage eine unerlaubte Nutzung heraus, können die gesetzlichen Anwaltskosten für die darauffolgende Abmahnung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Du bist unsicher, ob eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung in deinem Fall Sinn macht? Schildere uns deinen Fall kurz per Mail oder buche dir deine kostenfreie Erstberatung und wir wir geben dir eine erste Einschätzung.