Scroll Top

Der Kunde zahlt nicht? So kommst du wirklich an dein Geld

Eine Collage aus Grafiken, die mit offenen Rechnungen und gerichtlichen Mahnverfahren zusammenhängen: Ein Geldsack, eine E-Mail und eine Rechnung.

Der Modeljob ist vorbei, das Feedback war super, aber die Kund*in bezahlt die Rechnung nicht? Hier erfährst du, wie du trotzdem an dein Geld kommst und wie du solchen Situationen am besten vorbeugst.

Viele Models werden es leider schon erlebt haben: Man hat den Modeljob getan, die Rechnung an die Kund*in ist geschrieben aber das Geld kommt und kommt nicht. Besonders ärgerlich ist es, wenn man in Vorleistung gegangen ist und zum Beispiel Zugtickets oder Hotelkosten vorgestreckt hat. Gleichzeitig möchte man aber meistens seine Geschäftsbeziehung mit der Kund*in nicht gefährden oder gar vor Gericht landen.

Fristen setzen!

Um offene Geldforderungen zu umgehen, sollte man bereits bei der Buchung Zahlungsfristen vereinbaren, zum Beispiel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Überschreitet die Kund*in diese Frist, ist er automatisch in Zahlungsverzug.

Per Gesetz gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen automatisch – auch, wenn sie nicht explizit vereinbart wurde. Aus Transparenzgründen kann es aber hilfreich sein, bei der Buchungsbestätigung, in AGB oder auch nochmals auf der Rechnung auf eine entsprechende Zahlungsfrist hinzuweisen. Wichtig: Sollte eine kürzere Frist von bspw. 14 Tagen angestrebt werden, so muss dies im Vorhinein mit den Kund*innen vereinbart werden. Eine einseitige Vereinbarung ist nicht verbindlich.

erst Mahnen dann Mahnverfahren

Ist die vereinbarte Frist verstrichen und die Rechnung ist immer noch offen, macht es meistens Sinn, der Kund*in erst einmal eine freundliche Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu schicken. Jeder Buchhaltung kann es einmal passieren, dass eine Rechnung durchrutscht und vergessen wird, ohne dass eine böse Absicht dahinter steckt. Und insbesondere wenn man auch in Zukunft mit der Kund*in arbeiten möchte, hat man ein Interesse an einer konfliktfreien Geschäftsbeziehung. Tipps zum Schreiben einer Mahnung findet ihr hier.

Bezahlt die Kund*in die Rechnung trotz Mahnung nicht, kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Eine Mahnung ist eine bloße Zahlungserinnerung bzw. erneute Aufforderung zur Begleichung der Rechnung. Diese setzt die Schuldner*in in Zahlungsverzug, wenn dies nicht automatisch geschehen ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist dagegen ein amtliches Verfahren, welches über das zuständige Amtsgericht abgewickelt wird. Es ist eine einfache und kostengünstige Methode, um eine Geldforderungen durchzusetzen. Das Amt überprüft dabei nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist, denn das Verfahren läuft weitestgehend automatisiert ab. Daher dauert es auch oft nur wenige Wochen.

Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren

Bevor man ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, sollte man aber unbedingt sichergehen, dass sich die Schuldner*in bereits in Zahlungsverzug befindet, ansonsten besteht das Risiko, dass man womöglich auf den Anwalts- und Gerichtskosten selbst sitzen bleibt.

Wenig sinnvoll ist ein gerichtlicher Mahnantrag, wenn man schon vorher weiß, dass der die Schuldner*in mit Sicherheit nicht zahlen wird oder kann, zum Beispiel wegen einer Zahlungsunfähigkeit. Hierbei wird nur Zeit mit dem Mahnverfahren verschwendet.

Wie läuft ein mahnverfahren ab?

Zuerst beantragt die Antragsteller*in beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid. Das kannst du als Model allein machen oder auch anwaltliche Unterstützung wahrnehmen, das ist aber nicht zwingend notwendig. Wir unterstützen dich auch sehr gerne dabei – lass sich bei uns beraten. Die Schuldner*in erhält dann den Mahnbescheid direkt vom Gericht. Entweder begleicht er/sie die Rechnung oder reicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Passiert nichts von beidem, erlässt das Amtsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Damit kann die Antragsteller*in die offene Forderung mittels Gerichtsvollzieher eintreiben, also letztendlich pfänden lassen.

selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Eine Rechtsanwält*in kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, ist aber nicht zwingend nötig. Man kann nämlich auch eigenständig ein Mahnverfahren einleiten — auf Papier oder ganz bequem online. 

Hierbei muss aber klar sein, wer genau die Schuldner*in ist: Modelagentur, Fotograf*in, Werbeagentur oder Kund*in — je nach Vertragsverhältnis bzw. einzelner Buchung kann das variieren. Außerdem muss klar sein, ab wann genau Zahlungsverzug eingetreten ist und wie hoch die Forderung ist. 

Tipps und Hinweise zur Ausfüllung eines Mahnbescheid findest du hier. Du machst es zum ersten Mal und bist unsicher? Wir unterstützen dich gerne!

Wer trägt die Kosten?

Die entstehenden Kosten muss der/ die Schuldner*in begleichen, da diese Teil des sogenannten Verzugsschadens sind (§ 280 BGB). Dazu gehört ggf. auch die Kosten des Anwalts, der das Mahnverfahren eingeleitet hat. Übrigens: Ab dem Tag nach Fristablauf, kann man Zinsen auf die Forderung verlangen.

Du machst es zum ersten Mal und bist unsicher? Wir unterstützen dich gerne! Melde dich einfach per Mail oder schreibe uns eine DM auf instagram.

 
 
 
 
 
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ein Beitrag geteilt von modelkompass (@modelkompass)

Hast du schon mal Probleme mit offenen Rechnungen gehabt? Schreib‘ es uns in den Kommentaren!

Hinterlasse einen Kommentar